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Gruppe 3
Demokratie
Die Herrschaftsform des Kapitalismus unter reger Volksbeteiligung
| Ort | Platz d. Göttinger Sieben 3, OEC Ü7 |
| Zeit | 12.11.1998 19:00-22:00h |
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Wir leben in einer Demokratie. Das ist eine Tatsache: So heißt die „Form politischer Herrschaft“, in der nach Auskunft der einschlägigen Quelle „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“ und von diesem „in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird“. Im demokratischen Staat ist „das Volk“ – also die Bürger, über die geherrscht wird, – zugleich zum maßgeblichen Teilhaber an der Herrschaft ernannt: Und zwar so, daß es die Rolle des Auftraggebers eben der Gewalt übernehmen darf, der es sich zu unterwerfen hat. Das ist ein kleiner Widerspruch – aber der geht offenbar. Der demokratische Staat erzwingt von seinen Bürgern manches, was diese aus freien Stücken nie tun würden; er hindert sie an vielem, das sie vorgehabt hätten; er bestraft sie nicht zu knapp, wenn sie gegen erlassene Verbote verstoßen. Das alles tut er im Namen und im Auftrag, also mit dem prinzipiellen Einverständnis derer, gegen die seine Zwangsmaßnahmen sich richten. Da tun sich Fragen auf: Wie geht das – und was soll das? Warum zwingt die Staatsgewalt wen wozu? Welchen materiellen Gehalt haben die Ge- und Verbote, die keiner gerne befolgt, aber alle für notwendig halten? Warum stößt staatlicher Zwang bei Bürgern nicht nur auf Zustimmung, sondern wird geradezu verlangt? Wer hat etwas davon, daß gerade so, demokratisch, regiert und pariert wird? Der Widersinn einer praktizierten „Volksherrschaft“ verlangt nach Erklärung.
Demokraten aller Couleur sehen die Sache anders. Sie wollen die Feststellung
„Wir leben in einer Demokratie“ als Kompliment an diese Herrschaftsform verstanden wissen. Für gestandene Parteigänger der Demokratie leitet diese Feststellung nicht die Prüfung ein, worum es sich denn bei dieser „Volksherrschaft“ handelt. Sie wird im Gegenteil mit der Absicht vorgetragen, Kritik an ihr zu verbieten. Wer nach dem politischen Gehalt der Demokratie, nach ihrem Zweck und Nutzen fragt, verstößt gegen die elementare, demokratische Denkvorschrift, die da heißt: Vor jeder kritischen Besichtigung der Lebensumstände, mit denen diese „beste aller schlechten Staatsformen“ ihre Insassen beglückt, hat ein uneingeschränktes Bekenntnis dazu zu stehen, daß es dabei doch immerhin demokratisch zugeht. Wer etwa Armut, Arbeitslosigkeit, Gewalt auf das Konto des Herrschaftssystems bucht, unter dem sie anfallen, darf sich der allerherzlichsten Gegnerschaft aller Demokraten sicher sein. Der geringste Vorwurf, den er zu hören bekommt, ist der, „nicht reif für die Demokratie“ zu sein. Der mündige Bürger hingegen hat schon in der Schule begriffen: Der Zusammenschluß zwischen den Taten der Herrschaft und ihren unschönen Folgen für die Betroffenen gehört sich nur bei Herrschaftsformen, die dem Verdikt „totalitär' unterliegen.
Ganz anders geht der Zusammenschluß dort, wo die Herrschenden dem Volk verkünden:
„Wir leben in einer Demokratie!“ In dieser Leseart steht „Demokratie“ nur für eines: Für das Recht der Herrschaft, dem Volk Härten aufzudrücken. Mit Verweis auf die Ermächtigung, die ihr per Wahl erteilt ist, bringt die politische Führung die Staatsgewalt zum Einsatz, um dem Volk genau die Einschränkungen aufzuzwingen, die sie zur Bewältigung der Staatsnotwendigkeiten für erforderlich hält. Der Inhalt dieser „Staatsnotwendigkeiten“ besteht in nichts anderem als in dem, was „die Marktwirtschaft“ gerade verlangt – und das wird auch keineswegs verschwiegen. Im Gegenteil: Weil „Marktwirtschaft und Demokratie zusammengehören“, benötigt der demokratische Staat Handlungsfreiheit zur Bewältigung von deren „Sachzwängen“ – und zur Abwehr von Gefahren für das Große Ganze, die seitens uneinsichtiger Volksteile erwachsen könnten. Wenn es der politischen Führung auch in Krisenzeiten gelingt, den „sozialen Frieden“ zu sichern, leuchtet dieser Erfolg allen Beteiligten so ein, daß niemand auf die Idee kommt, den Schulterschluß von Staat und Volk „totalitär“ zu schimpfen – er wurde ja demokratisch herbeigeführt. Wenn nicht, gibt es gegen „Weimarer Verhältnisse“ immer noch die Notstandsgesetze.
Wenn der demokratische Staat diesen seinen Auftrag erfüllen will, darf er im Umgang mit Bürgern, die – wirklich oder vermeintlich – seiner Handlungsfreiheit in die Quere kommen, nicht zimperlich sein. Kritiker allzu rücksichtsloser staatlicher Gewaltausübung melden dagegen Bedenken an:
„Leben wir denn nicht in einer Demokratie?“ In der Berufung auf das doch gültige, allgemein anerkannte Procedere einer Volks-Herrschaft meinen solche Leute über ein taugliches Argument gegen die Praxis demokratischer Herrschaft zu verfügen – und verpassen so glatt das Wesentliche an der Demokratie. Diese Kritiker wollen nicht nur nicht wahrhaben, daß die demokratische Staatsform nicht zum Wohle derer ersonnen wurde, die in ihr leben. Darüber hinaus übersehen sie, daß es in der Logik demokratischer Herrschaft liegt, wenn deren Verfahren beim Führungspersonal keine übermäßige Wertschätzung genießen. Politiker schätzen die Demokratie als Methode, den Erfolg der Nation sicherzustellen – dafür ist sie ja eingerichtet. Deshalb ertönt, sobald dieser Erfolg zweifelhaft wird – oder für zweifelhaft gehalten wird – mitten in der Demokratie der Ruf nach schlagkräftigen Formen des Herrschens. Wenn dieser Ruf Gehör findet, registrieren aufrechte Demokraten einen „Rechtsruck“ und sind erschrocken. Sie entdecken in den Renovierungen, die die politische Führung in nationalen Krisenlagen an ihrem Herrschaftsinstrumentarium vornimmt, Verstöße gegen die Demokratie und wähnen das deutsche Gemeinwesen auf dem Weg in den Faschismus. Dagegen fällt ihnen nichts besseres ein als die Berufung auf die edlen Prinzipien eben der politischen Herrschaft, die diesen „Rechtsruck“ tatkräftig organisiert. So schließen sich die Kritiker der real existierenden Demokratie dem allgemeinen Lob der Demokratie an – statt zur Kenntnis zu nehmen, wozu die demokratische Gewalt fähig ist, wenn sie „Herausforderungen“ für die Nation entdeckt und ihr Volk hinter sich hat.
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